Lahmendes Internet? Dank der Bundesnetzagentur können Kunden bald Zahlungen kürzen!

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Langsames Internet:
Ab dem 01. Dezember ein Problem für die Internet Service Provider!

Vom 1. Dezember an können sich Kunden gegenüber ihres Internet Service Providers (ISP) wehren, wenn die vertragliche zugesicherte Internetgeschwindigkeit (im Up- sowie im Download) nicht erreicht wird. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes gibt ihnen nämlich das Recht, den Preis zu mindern oder sogar fristlos zu kündigen, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird!

  • Vom 1. Dezember an können Internetkunden den Preis mindern oder fristlos kündigen, wenn zu Hause nicht die Bandbreite erreicht wird, die vertraglich vereinbart wurde.
  • Die genauen Kriterien hat die Bundesnetzagentur jetzt festgelegt.
  • Unzufriedene Internetkunden können so viel Geld sparen.

Die Bundesnetzagentur hat nachgebessert!

Ohne exakte Definition konnten die ISP in einem gewissen Rahmen schalten und walten wie sie es für angebracht hielten. Denn das Gesetz spricht nur von einer „erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit“. Dem ist aber ab dem 01. Dezember nicht mehr. Denn dann können Kunden dem schleppenden Netzausbau und damit der bescheidenen Digitalisierung die Stirn bieten. Es sei erwähnt, dass es sich bei der Novelle lediglich um einen Entwurf handelt, zu dem sich alle betroffenen Kreise noch äußern können.

Der Kunde muss auch liefern!

Auch der Kunde muss Nachweise liefern, dass nicht die vertraglich zugesicherte Leistung bei ihm ankommt. Hierfür sind  zwanzig Messungen nötig, die der Kunde über das hauseigene Portal – www.breidbandmessung.de – der Bundesnetzagentur  vornehmen kann!

Kurzum

Laut dem Kriterienkatalog der Bundesnetzagentur dürfen die Kosten gemindert werden, wenn eine der folgenden drei Fälle auf die Download- oder Uploadrate zutrifft:

  1. An beiden Messtagen werden nicht einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht.
  2. Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wird nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht
  3. An beiden Messtagen wird die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit mindestens einmal unterschritten.

Unsere geplanten Vorgaben sollen Verbrauchern helfen, ihre neuen Rechte geltend zu machen, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Zudem schaffen wir Sicherheit für die Anbieter.

Was hältst Du davon?

Ich würde gerne wissen, was Du von dieser Novelle hältst? In meinem Freundes- und Bekanntenkreis gibt es zahlreiche Betroffene, bei denen nie das ankommt, was vertraglich zugesichert wurde.

Quellen:

Redaktionsnetzwerk Deutschland Â
Bundesnetzagentur
Breitbandmessung der Bundesnetzagentur

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