Laut einem Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main wird die Haftung von offenen WLAN-Netzwerken deutlich eingeschr?nkt und hob damit ein Urteil aus der Vorinstanz auf.
Seit langem gibt es Streitigkeiten zwischen Juristen, ob und unter welchen Voraussetzungen der WLAN-Betreiber f?r Rechtsverletzungen haftet, die unbekannte Dritte ?ber dessen Anschluss begehen.
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Quelle: Heise