Impressumpflicht für Streamer

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Wann ist ein Impressum für TWITCH.TV erforderlich?

Nachdem ich bereits seit einigen Jahren diverse Streamer darüber in Kenntnis setze, dass ein Impressum dann erforderlich sei, wenn ein „Telemedium“ geschäftsmäßig auftritt, diese Aussage jedoch stets mit einem müden Lächeln quittiert wurde, schreibe ich nun diesen Beitrag, der auf einen Artikel von it-recht-kanzlei.de basiert!

Ein Impressum ist gemäß § 5 TMG immer dann erforderlich, wenn ein Telemedium geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt angeboten wird. [Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/twitch-impressum-pflicht.html]

Impressum – habe doch keine Website!

Ein großer und bis dato aktueller Irrglaube ist, dass nur Webseiten von der Impressumpflicht betroffen sind. Dem ist nicht so, denn zu den Telemedien zählen auch Profile oder Nutzerkonten auf sozialen Netzwerken und sonstige Plattformen.

Sobald das betroffene Medium kommerziell auftritt, also auf den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ausgerichtet ist oder von eigener oder fremder Werbung gespeist wird, so liegt eine notwendige Geschäftsmäßigkeit vor.

Aufgrund des weiten Verständnisses der Geschäftsmäßigkeit nimmt die Rechtsprechung eine Impressumspflicht für seit jeher für Social-Media-Accounts an, die nicht rein privaten oder familiären Zwecken dienen. (vgl. LG Köln, Urteil vom 28.12.2010- Az. 28 O 402/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007- Az. I-20 U 17/07).

Impressumpflicht – friss oder stirb!

Auf Twitch ist also ein Impressum erforderlich, wenn …

  • der Auftritt nicht rein privaten oder familiären Zwecken dient
  • eigenen oder fremden wirtschaftlichen Interessen dient

Grundsätzlich gilt: Das Streamen mit einer Gewinnabsicht – ob Subscription- und/oder Donationbutton – löst die Impressumpflicht stets aus!

Schütze dich vor kostenpflichten Abmahnungen – JETZT!

Wenn die Abmahnung wegen Ihres falschen Impressums berechtigt war, kann der Streitwert mit bis zu 5.000 Euro festgesetzt werden. Die Abmahnung für ein Impressum kann deshalb mit Anwaltskosten bis zu 500 Euro verbunden sein. [Quelle: https://sos-recht.de/abmahnung/abmahnung-impressum/]

Hierbei kann ich nachvollziehen, dass man ungerne seine privaten Daten einer großen Öffentlichkeit preisgeben will. So empfiehlt es sich, für einen monatlichen Unkostenbeitrag von wenigen Euro, Anbieter wie zum Beispiel Anschrift.net zu verwenden, um sich vor allerlei „Schabernack“ zu schützen – siehe diesen Beitrag!

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung da. Für weiterführende Informationen bezüglich der Impressumpflicht, wende dich bitte an it-recht-kanzlei.de oder an einen Anwalt deines Vertrauens!

Comments
  • Mike1

    8. August 2022

    Habe damals bei YouTube bei nur 3000 Followern eine Abmahnung wegen fehlendem Impressum bekommen. Dann war ich bei einem Anbieter bei welchem ich meine Post nicht weitergeleitet bekommen habe und es gab wieder eine Abmahnung. Jetzt bin ich bei Impressum Privatschutz und da läufts. Auf http://www.impressum-privatschutz.de kann man auch monatlich kündigen das geht bei vielen nicht da muss man erst mal lange bleiben

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  • Glu3cifer2

    12. August 2022

    Spannend, danke Dir für den Tipp, Mike. Werde ich mir mal anschauen. Vllt eine Alternative zu meinem bisherigen Anbieter – mit dem ich bis Dato recht zufrieden bin. 🙂

    Antworten
  • Amelie3

    14. Dezember 2022

    Hi ich benutze als Streamerin und Youtuberin auch Impressum-Privatschutz und bin auch mit dem Support sehr zufrieden. Bei der Telefonnummer konnte man mit auch helfen.

    LG

    Amelie

    Antworten

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